Chemikalienrecht

Das Chemikalienrecht ist aufgrund der Vielzahl relevanter Rechtsakte auf europäischer und nationaler Ebene komplex und stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Auf der Basis jahrelanger Erfahrung übersetzen wir die Anforderungen in den Unternehmensalltag. Der hohen Dynamik in der Fortentwicklung, Einführung und Änderung stoff- und produktbezogener Anforderungen begegnen wir mit einem weit verzweigten Netzwerk zu Behörden, technischen Beratern und Unternehmen aus zahlreichen Branchen. Dadurch sind wir stets am Puls der Zeit und können vorausschauend und passgenau beraten.

Wir beraten Unternehmen im Zusammenhang mit den notwendigen Verwaltungsverfahren, insbesondere auch vor der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) in Helsinki. Dies gilt insbesondere für Verfahren betreffend die Registrierung oder Zulassung von Stoffen nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ebenso wie für Wirkstoffgenehmigungen und Produktzulassungen nach Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) und vergleichbare Verfahren nach parallelen Regimen (z.B. betreffend Pflanzenschutz- oder Düngemittel). Dabei ist regelmäßig ein Zusammenspiel von technischer und juristischer Expertise erforderlich. Mit der rechtlichen Einordnung und Bewertung auch chemisch-technisch oder toxikologisch anspruchsvoller Fragestellungen sind wir jedoch bestens vertraut.  

Aus langjähriger Erfahrung ist uns bewusst, dass die passgenaue Verfahrens- und Antragsgestaltung oft auch von strategischer Bedeutung für die betroffenen Unternehmen ist. Die immense Bedeutung zeigt sich dabei nicht allein an den Verkehrs- und Vermarktungsverboten, die bei fehlender oder unzureichender Registrierung, Zulassung oder Genehmigung drohen. Auch die perspektivisch zu berücksichtigenden Markt- und Rechtsentwicklungen haben entscheidenden Einfluss. Und selbstverständlich gilt es auch bestehende und künftige Eingriffs- und Kontrollbefugnisse der zuständigen Behörden zu berücksichtigen.  

Wir beraten Unternehmen bei der Gestaltung und Durchführung der entsprechenden Verfahren und bei der Abwehr von ergänzenden Maßnahmen der ECHA (z.B. im Rahmen von Stoff- oder Dossierevaluierungen). Darüber hinaus vertreten wir Unternehmen selbstverständlich auch vor nationalen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden (z.B. bei Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden).  

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Kooperation mit den Fachabteilungen in Unternehmen verschiedenster Branchen oder deren technischen Beratern. Bei Bedarf können wir auch auf ein exzellentes eigenes Berater-Netzwerk zurückgreifen.  

Und selbstverständlich vertreten wir Unternehmen auch in den entsprechenden gerichtlichen Verfahren vor nationalen und europäischen Gerichten wie auch der Widerspruchskammer der ECHA. Dabei stellen wir im Interesse betroffener Unternehmen nicht nur die fachlichen Bewertungen der zuständigen Behörden, sondern insbesondere auch die verfahrensrechtlichen Vorgaben regelmäßig auf den Prüfstand.
Nahezu alle Rechtsakte im Bereich der Chemikalienregulierung verlangen oder gestatten, dass Unternehmen bei der Vorbereitung gebotener behördlicher Verfahren kooperieren sowie Daten und Kosten teilen. Basierend auf unserer mehr als zehnjährigen Erfahrung beraten wir Unternehmen bei der Gestaltung entsprechender Daten- und Kostenteilungsverträge und begleiten Verhandlungen zwischen Marktteilnehmern.  
Wir sind zudem im Bereich der nachgelagerten Prüfung von Kostenteilungsmodellen und der Entwicklung wie auch der Umsetzung von Rückerstattungsmechanismen tätig.  

Darüber hinaus begleiten und unterstützen wir auch die Gründung von Konsortien für Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen. Wir beraten Unternehmen im Zusammenhang mit Fragen des Beitritts zu Konsortien wie auch hinsichtlich der Durchsetzung von Rechten im Konsortium. Selbstverständlich unterstützen wir in vielen Fällen auch die fortlaufenden Konsortialarbeit etwa mit Blick auf Aufgaben des Konsortialmanagements. Dazu gehört nicht nur die Sicherstellung der notwendigen wettbewerbsrechtlichen Compliance. Vielmehr unterstützen wir auch hinsichtlich der notwendigen Interaktion mit Behörden auf nationaler und europäischer Ebene in Antragsverfahren des Konsortiums und seiner Mitglieder. Dabei begleiten wir regelmäßig auch Verfahren zur Nachjustierung der regulatorischen Rahmenbedingungen oder die Gestaltung behördlicher Leitlinien.
Die Umsetzung chemikalien- und stoffrechtlicher Anforderungen verlangt betroffenen Unternehmen auch im Tagesgeschäft einiges ab. Die Einhaltung sich stetig verändernder regulatorischer Vorgaben erfordert flexible und anpassungsfähige Compliance-Prozesse. Dies gilt nicht nur für die Interaktion mit Kunden und Lieferanten, sondern auch für die Gestaltung von Abläufen im Unternehmen. Gerade die Nahtstellen der Zuständigkeiten verschiedener Abteilungen erweisen sich häufig als Einfallstore für Compliance-Risiken.  

Wir beraten Unternehmen operativ bei der Gestaltung und Umsetzung von Compliance-Projekten. Dabei ist es stets unser Ziel, die bestehenden Abläufe und Organisationsstrukturen angemessen zu berücksichtigen und mit moderaten Nachjustierungen die erforderliche Einhaltung regulatorischer Vorgaben sicherzustellen. Wir gestalten insofern die gebotenen Prozesse zur Materialspezifikation, Informationsbeschaffung und -bewertung, Wareneingangskontrolle, Lieferantenbewertung und Qualitätssicherung. Entscheidend ist neben der Etablierung der erforderlichen Abläufe und Methoden naturgemäß auch eine hinreichende Verankerung im Unternehmen mittels entsprechender Bekanntmachungen (z. B. in Form von Betriebsanweisungen und Schulungen), der Bestimmung verantwortlicher Personen oder Teams für einzelne Aufgaben im Rahmen des Compliance-Prozesses und der Aufbau funktionierender Kommunikationsabläufe zwischen den Beteiligten.  

Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen auch bei punktuellen Fragen im operativen Geschäft. Dabei reichen unsere Tätigkeiten von der Unterstützung bei der Beantwortung von Kundenanfragen (z.B. nach Artikel 33 REACH), über die Überprüfung von Produktkennzeichnungen (z.B. nach CLP oder BPR) bis hin zur Beantwortung von Fragen der Verkehrsfähigkeit von Produkten (z.B. mit Blick auf Beschränkungen nach REACH).  

Mit umfassender Erfahrung aus der Begleitung entsprechender Projekte und Fragestellungen in Unternehmen verschiedenster Industriebereiche sind wir bestens gerüstet, kurzfristig passgenaue Lösungen zu entwickeln und die operative unternehmerische Praxis reibungsfrei zu unterstützen.
Einen weiteren Baustein unserer chemikalienrechtlichen Beratung bildet die Unterstützung und Begleitung von Unternehmen wie auch von Wirtschafts- und Industrieverbänden auf nationaler wie europäischer Ebene im Vorfeld von Rechtsänderungen. Wir begleiten hierbei etwa Konsultationsverfahren im Zusammenhang mit der Einführung neuer regulatorischer Anforderungen. Dazu gehört die Beratung bei der Ergänzung bestehender Rechtsakte, wie z.B. die Einführung neuer Beschränkungen oder Zulassungen gem. REACH. Aber auch die Begleitung und Gestaltung der Entwicklung von Leitlinien der zuständigen Behörden, insbesondere der ECHA, gehört zu unserem Leistungsspektrum. Und selbstverständlich unterstützen wir im Zusammenhang mit der Fortentwicklung ganzer Regelungsbereiche etwa durch Neufassung der entsprechenden Rechtsakte.  

Wir entwickeln dabei in enger Abstimmung mit Unternehmen bzw. Verbänden zielführende Positionen. Dazu führen wir direkte Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Behörden, wie etwa der EU-Kommission, der ECHA und/oder nationalen Behörden, oder begleiten Entscheidungsprozesse in den entsprechenden Gremien wie etwa den Competent-Authority Meetings oder eigens etablierten Arbeits- und Fachgruppen, Konsortien oder Normungsausschüssen.  

Zu unseren Aufgaben zählen wir dabei nicht nur die Gestaltung entsprechender Positionspapiere. Vielmehr setzen wir im Vorfeld bereits bei der regulatorischen Bewertung angestrebter Maßnahmen an und beraten hinsichtlich der Entwicklung geeigneter Handlungsoptionen und Argumentationslinien unter Berücksichtigung der potentiellen Verfahrensentwicklungen. Dadurch versetzen wir Unternehmen und Verbände in die Lage, frühzeitig auf sich abzeichnenden Veränderungen zu reagieren und geeignete Umsetzungs- oder Ausweichstrategien zu entwickeln.