Dr. Florian Niermeier

Dr. Florian Niermeier berät und vertritt Unternehmen, wenn es um Produkte vor Gericht geht: Von der Abwehr von Produkthaftungsansprüchen über Regresse in der Lieferkette bis zu Auseinandersetzungen im produktbezogenen Wettbewerbsrecht. Themen sind hier unter anderem die Produktkennzeichnung, die Verkehrsfähigkeit von Produkten und Green Claims. Seine Mandanten sind häufig international tätige Hersteller, Importeure und Händler, insbesondere im Medizinproduktebereich. Sie kommen zu ihm, wenn ein Prozess droht, ein Produkt angegriffen wird oder ein Streit in der Lieferkette eskaliert. Wenn möglich und für den Mandanten sinnvoll wird eine außergerichtliche Einigung verhandelt; anderenfalls führt Dr. Niermeier das dann erforderliche gerichtliche Verfahren in enger Abstimmung mit dem Mandanten.

Dr. Florian Niermeier verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Prozessführung in produkt- und wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Er unterstützt seine Mandanten insbesondere bei:

  • der Abwehr von zivilrechtlichen Produkthaftungsklagen
  • der Durchsetzung und Abwehr von kaufrechtlichen Ansprüchen einschließlich des Regresses in der Lieferkette
  • der Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und einstweilige Verfügungen – insbesondere zu Kennzeichnung und Verkehrsfähigkeit von Produkten – sowie bei der Durchsetzung solcher Ansprüche gegen Mitbewerber.

Über die Prozessführung hinaus berät Dr. Niermeier zu Green Claims und zur Umsetzung der Vorgaben der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. Dabei analysiert er die Zulässigkeit von Werbeaussagen, insbesondere zu nachhaltigkeitsbezogenen Themen und zeigt Wege auf, wie Werbeaussagen künftig belastbar aufrechterhalten werden können. Hierbei kommt ihm seine wettbewerbsrechtliche Expertise sehr zugute, da bei unzulässigen Aussagen künftig insbesondere Abmahnungen und einstweilige Verfügungen drohen.

In regulatorisch geprägten Verfahren arbeitet er eng mit den produktrechtlichen Spezialisten der Produktkanzlei zusammen – eine Kombination, die im Produkt- und Wettbewerbsrecht selten ist: zivilprozessuale Erfahrung gepaart mit regulatorischer Tiefe.

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München
  • Promotion an der Universität Augsburg bei Prof. Dr. Beate Gsell zu einem schuldrechtlichen Thema
  • nach dem Referendariat im OLG-Bezirk München in den Prozess-Abteilungen deutscher, britischer und amerikanischer Großkanzleien tätig
  • regelmäßig Referent, insbesondere zur wettbewerbsrechtlichen Beschränkung von Green Claims und zum neuen Produkthaftungsgesetz
  • Gründungspartner der Produktkanzlei

Sprachen: Deutsch, Englisch

  • Das neue Recht auf Reparatur, BB 2026, S. 707 ff.
  • Kommentierungen zu Art. 37, 39, 43 VO (EU) 2023/988, in: Carsten Schucht/Gerhard Wiebe (Hrsg.), EU-Produktsicherheitsverordnung. General Product Safety Regulation, 2025
  • Das neue europäische Recht auf Reparatur, ZfPC 2024, S. 150 ff.
  • Überblick zum neuen europäischen Recht auf Reparatur, K&R 2024, S. 483
  • „Gewährleistung“ bei Rückrufen nach der neuen EU-Produktsicherheits-VO, NJW 2024, S. 1463 ff.
  • EU-Regeln zu digitalen Inhalten und zum Verkauf von Waren, EuZW 2022, S. 49 f.
  • Sonderweg oder Wegweiser? – Eine produktsicherheitsrechtliche Analyse des neuen Medizinprodukterechts (mit Dr. Carsten Schucht), InTeR 2020, S. 66 ff.
  • Medizinprodukterecht – hier: Anspruch auf Information durch Übermittlung einer Kundenliste hinsichtlich bestimmter Hüftendoprothesen bejaht, Anmerkung zu OVG Münster, Urteil vom 19.11.2019 – 13 A 1326/17 (mit Dr. Boris Handorn), MPR 2020, S. 52 ff.
  • Das neue EU-Medizinprodukterecht und seine möglichen Auswirkungen auf M&A-Transaktionen, M&A Review 10/2019
  • Druckkammern - nicht nur für therapeutische Zwecke? (mit Hubertus Bartmann), caisson, Jg. 33 Nr.4/Jg. 34 Nr. 1, Januar 2019
  • Desinfektion behandschuhter Hände (mit Günter Kampf und Sebastian Lemmen), Krankenhaushygiene up2date 2018; 13(01): 27-40
  • Muss der TÜV für fehlerhafte Brustimplantate zahlen?, Legal Tribune Online vom 16.2.2017
  • Der Teilleistungsbegriff im Leistungsstörungsrecht des BGB, Diss., 2007