Martin Ahlhaus

Rechtsanwalt / Partner
Dipl.-Verwaltungswirt (FH)

Martin Ahlhaus

Martin Ahlhaus ist auf Fragen des Chemikalien- und Stoffrechts (u.a. REACH, CLP, BPR, POP) sowie des produktbezogenen Umweltrechts (u.a. WEEE, RoHS) spezialisiert. Er berät Unternehmen aus Produktion und Handel bei Product Compliance und Product Stewardship Projekten und im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung in der Lieferkette. Er vertritt Unternehmen zudem in entsprechenden behördlichen und gerichtlichen Verfahren auf nationaler und europäischer Ebene.

Rechtsanwalt Martin Ahlhaus ist auf die rechtliche Beratung im Bereich Chemikalienregulierung (REACH, CLP, Biozidprodukte, Pflanzenschutzmittel u.a.) sowie auf Aspekte der umweltrechtlichen Product Compliance (WEEE, RoHS, Eco-Design, VerpackG u.a.) spezialisiert.

Er berät Unternehmen im Zusammenhang mit den notwendigen Verwaltungsverfahren vor der Europäischen Chemikalien-Agentur („ECHA“) in Helsinki, wie auch vor nationalen Verwaltungsbehörden. Auch die Vertretung von Unternehmen in Verfahren vor nationalen wie auch europäischen Gerichten und speziellen Spruchkörpern wie etwa der Widerspruchskammer der ECHA gehört zum Leistungsspektrum.

Martin Ahlhaus berät seit vielen Jahren Konsortien und Unternehmen bei der Gestaltung von Daten- und Kostenteilungsverträgen und begleitet entsprechende Vertragsverhandlungen.

Darüber hinaus bildet die Gestaltung und Umsetzung von Projekten in den Bereichen Product Compliance und Product Stewardship einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Er berät Unternehmen etwa mit Blick auf Fragen der unternehmensinternen Organisation wie auch der Interaktion mit Lieferanten und Kunden, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Er berät Unternehmen und Verbände auf nationaler wie europäischer Ebene im Vorfeld von Rechtsänderungen, z.B. in Konsultationsverfahren, führt direkte Abstimmungsgespräche mit der EU-Kommission oder begleitet Entscheidungsprozesse in den entsprechenden Gremien.

Martin Ahlhaus ist der einzige Rechtsberater in Deutschland, der von der Wirtschaftskammer Österreich als REACH-Multiplikator zertifiziert wurde. Martin Ahlhaus ist Mitglied verschiedener Expertenkreise zu REACH auf Ebene des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI e.V.) und wird seit Jahren für seine Expertise ausgezeichnet:

  • 2019 - Peer recognition 2020 Best Lawyer (Germany/Environmental Law).
  • 2018 - Who‘s Who Legal, Environment 2018, featured leading environmental lawyer.
  • 2017 - Who‘s Who Legal, Germany 2017: “one of the top practitioners in the market”.
  • 2016 - Who‘s Who Legal, Environment 2016: considered leader in the field in Germany.
  • 2015 - Who‘s Who Legal, Germany 2015: “key name“ in environmental law.
  • 2014 - Who‘s Who Legal, Germany 2014: “one of the best in the country“.
  • Ausbildung zum Beamten im gehobenen, nichttechnischen Verwaltungsdienst bei der Stadt Pforzheim und an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Ludwigsburg, Abschluss zum Diplomverwaltungswirt (FH)
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg mit anschließendem Rechtsreferendariat in Augsburg, Memmingen und Kempten
  • über 15 Jahre als Rechtsanwalt bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in München mit dem Schwerpunkt Europäisches Wirtschafts- und Umweltrecht
  • 2019 Gründungspartner der Produktkanzlei

Sprachen: Deutsch, Englisch

  • Geplante PFAS-Beschränkung und MDR – Regulatorische Friktion zu Lasten des Medizinproduktesektors? (mit Dr. Zeynep Schreitmüller), MPR 2023, S. 171 ff.
  • Verwendung von RFID-Tags – Handlungsbedarf für den Gesetzgeber? (mit Michael Öttinger), ZfPC 2023, S. 257 ff.
  • EuG erklärt harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in Pulverform für nichtig, REACHplus, Heft 1/2023, S. 11
  • Die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung nach Art. 8 Einwegkunststoffrichtlinie - Unions- und verfassungsrechtliche Kritik am vorliegenden Referentenentwurf, AbfallR 2022, S. 197 ff.
  • Das Batteriegesetz 2021 - Erläuterungen, Änderungen, Rechtstexte, 2. Aufl. 2021 (mit Michael Öttinger)
  • Gefahrstoffverordnung: Neue Anforderungen für die Verwendung von Biozidprodukten, ARP 2021, S. 326 ff.
  • Dossier Updates During Dossier Evaluation: ECHA’s New Approach (mit Michael Öttinger), ICRL 4/2019, S. 179 ff.
  • REACH: Risiken für nachgeschaltete Anwender durch fehlerhafte Einstufung und Kennzeichnung - abrufbar unter: IBF-Fachbeiträge
  • General Court: Further clarification on SVHC status of Bisphenol A (mit Michael Öttinger), ICRL 3/2019, S. 136 ff.
  • Die neue EU-Kosmetikverordnung: Weitreichende Änderungen für Hersteller und Händler von Kosmetika ab Juli 2013 (mit Evelyn Schulz), JUST 1/2013
  • Die Gefahrstoffverordnung 2010 – Neue Pflichten und verändertes Haftungsregime beim Umgang mit CMR-Stoffen (mit Christian Mayer und Dr. Carsten Schucht), StoffR 6/2011, S. 231 ff.
  • RoHS reloaded – Neue CE-Pflichten für Elektrogeräte (mit Sebastian Woschech), CE-Newsletter, 9/2011
  • Die neue RoHS-Richtlinie – Auswirkungen für die Praxis (mit Christian Mayer), StoffR 5/2011, S. 209 ff.