EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) – Was verändert sich in Deutschland?
Die Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit ist am 05.07.2024 im Amtsblatt der EU verkündet worden und bereits am 25.07.2024 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis zum 26.07.2026 Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.