Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhe
Die EU-Kommission hat am 05.07.2023 einen Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Abfälle) vorgelegt, der weitreichende Regelungen für Hersteller von Textilien sowie Schuhen und den Umgang mit Alttextilien vorsieht. Ob dies – wie von der EU-Kommission erhofft – wirklich einen Anreiz für die Entwicklung langlebigerer Produkte, die Verbesserung der Kreislauffähigkeit und damit die Verringerung des Abfallaufkommen schaffen kann, bleibt abzuwarten.
