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Stop the clock CLP

Stop the clock CLP: Verordnung (EU) 2025/2439 – Verschiebung der Vorschriften für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien auf 2028

Mit der Verordnung (EU) 2025/2439 hat das Parlament die Verschiebung des Geltungsbeginns der Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) 2024/2865 zur Änderung der CLP festgelegt.

Diese Verordnung wurde am 03.12.2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (vgl. ABl. L, 2025/2439, 3.12.2025) und tritt am 23.12.2025 in Kraft.

Inhaltlich betrifft dies folgende Vorgaben unter der CLP:

  • Format der Kennzeichnungsetiketten wie die Lesbarkeit der Etiketten, z.B. angemessene Schriftgröße im Verhältnis zur Größe des Etiketts
  • Fristen für die Neukennzeichnung bei Änderungen der Einstufung  
  • Informationsanforderungen für Werbung, auch Online-Werbung,
  • Informationsanforderungen für Fernabsatzangebote, z.B. Kennzeichnungselemente vergleichbar mit denen des physischen CLP-Etiketts gemäß Art. 17 CLP sowie
  • Kennzeichnungsvorschriften für Tankstellen.

Die spezifische inhaltliche Ausgestaltung dieser Aspekte steht noch aus. Anhaltspunkte, wie diese Neugestaltung aussehen könnte, bietet der Vorschlag COM (2025) 531 final bzw. 2025/0531 (COD). Die Verordnung (EU) 2025/2439 befasst sich ausschließlich mit der zeitlichen Verschiebung der Übergangsbestimmungen.

Ursprünglich hätten nach der Verordnung (EU) 2024/2865 die neuen CLP-Vorgaben für die vorgenannten Aspekte mit einem Übergangszeitraum bis zum 01.07.2026 bzw. 01.01.2027, in Abhängigkeit der jeweiligen Vorschrift, umgesetzt werden müssen. Mit der Verordnung (EU) 2025/2439 wurde der Geltungsbeginn dieser Übergangsbestimmungen nun auf den 01.01.2028  verschoben. Gleichwohl steht es Unternehmen selbstverständlich offen, die mit der vorgenannten Verordnung eingeführten neuen Vorschriften freiwillig vor dem Zeitpunkt ihrer Anwendung anzuwenden.

Anlass hierfür ist die „Omnibus-Initiative“ der EU mit dem Ziel der Vereinfachung von Gesetzen und Richtlinien, um Bürokratie abzubauen. Mit dem OMNIBUS VI wird eine Vereinfachung der Regularien für die chemischen Industrie angestrebt (vgl. European Chemicals Industry Action Plan, 08.07.2025). Die Verordnung (EU) 2025/2439 bildet den ersten Teil des Omnibus VI-Pakets.

Mit Spannung bleibt der zweite Teil des Omnibus VI-Pakets abzuwarten. Angekündigt wurde die inhaltliche Änderung der CLP. Es bleibt abzuwarten, ob auf diese Weise eine umfassende CLP-Revision im verschlankten Verfahren durchgewunken werden könnte.

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5. Dezember 2025 Nicole Rauch