Trinkwasser
Novelle der EU-Trinkwasser-Richtlinie

Novelle der EU-Trinkwasser-Richtlinie – ECHA beginnt Erstellung einer Positivliste

Am 18.12.2019 haben die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung bezüglich der Überarbeitung der EU-Trinkwasserrichtlinie erzielt; die formelle Zustimmung durch das EU-Parlament und den Rat ist kurzfristig zu erwarten.

Eine wesentliche Neuerung der künftigen EU-Trinkwasserrichtline wird in der Einführung einer Positivliste für Stoffe in Kontakt mit Trinkwasser liegen. Die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) hat nun die Arbeiten aufgenommen (vgl. Pressemeldung der ECHA) , um eine erste Positivliste zu erstellen. Erstmals wird dadurch ein europäisch harmonisierter Rechtsrahmen für die Verwendung von Stoffen in Kontakt mit Trinkwasser geschaffen und erheblich zur Marktharmonisierung beitragen.

Die Positivliste wird künftig Grundlage eines kontinuierlichen Überprüfungsprogramms sein, da Stoffe grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum auf die Liste aufgenommen werden sollen. Es wird zentrale Aufgabe der betroffenen Marktakteure sein, durch entsprechende Anträge die für sie relevanten Stoffe auf der Liste zu halten. Schon jetzt sollten Unternehmen daher die weiteren Entwicklungen sorgsam verfolgen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die weitere Verkehrs- und Verwendungsfähigkeit ihrer Materialien und Produkte in Kontakt mit Trinkwasser zu sichern.

Mit Martin Ahlhaus und Dr. Carsten Schucht haben zwei Anwälte der Produktkanzlei die Überarbeitung der EU-Trinkwasserrichtlinie maßgeblich mitgestaltet und Branchenverbände im Rahmen des europäischen Rechtssetzungsverfahrens begleitet.

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15. Januar 2020 Martin Ahlhaus