Batterie
Neugestaltung des BattG beschlossen

Änderung des Batteriegesetzes im Bundestag beschlossen

Mit Beschluss vom 17.09.2020 hat der Bundestag die umfassende Änderung des Batteriegesetzes beschlossen. Da eine Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, werden die Änderungen wie geplant am 01.01.2021 in Kraft treten.

Über die Kernpunkte der Änderung haben wir bereits im Beitrag „Batteriegesetz steht vor umfassender Neugestaltung“ vom 06.08.2020 berichtet.

Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion DIE LINKE, wonach ein Pfandsystem für Elektrogeräte und Batterien eingeführt werden sollte.

Die Dokumentation zu den Beschlüssen ist abrufbar unter: Bundestag regelt Rücknahme von Geräte-Altbatterien neu

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