Produktrechtliche Themen im Koalitionsvertrag

Koalitionsvertrag der „Ampel“ – Auswirkungen auf das Produktrecht

Am 24.11.2021 wurde der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ veröffentlicht. Konkrete produktrechtliche Themen finden sich schwerpunktmäßig in den Bereichen IT, Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz.

Der Koalitionsvertrag ist durch die Themen Digitalisierung, Energiewende und Klimaschutzes geprägt. Dementsprechend liegt ein Schwerpunkt auf dem Umgang, den Gefahren sowie den Chancen einer ressourcenschonenden Produktion und digitalen Entwicklung. Die neue Bundesregierung plant, die technologische, digitale und nachhaltige Innovationskraft zu befördern und will deshalb Planungs- und Genehmigungsverfahren modernisieren, entbürokratisieren und digitalisieren. Daher ist mit einem nicht unbeachtlichen Umbau der regulatorischen Voraussetzungen zu rechnen, der sich teilweise bereits konkret abzeichnet.

Auch für den Bereich des Produktrechts sieht der Koalitionsvertrag wesentliche Änderungen und Anpassungen vor:

Digitale Bürgerrechte und IT-Sicherheit

Die Koalition will ein Recht auf Verschlüsselung, ein wirksames Schwachstellenmanagement mit dem Ziel Sicherheitslücken zu schließen, und die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorgaben „security-by-design/default“ einführen. Hersteller von digitalen Produkten Bezug müssen diese Entwicklung im Auge behalten, weil sie künftig noch stärker für IT-Sicherheitslücken in ihren Produkten haften sollen.

Industrie

Es wird eine Industriestrategie erarbeitet, die in Verbindung mit dem European Green Deal in eine europäische Lösung eingebettet sein und insbesondere durch geeignete Maßnahmen das sog. Carbon Leakage verhindern soll. Zur Unterstützung der heimischen Industrie, insbesondere um die Wirtschaftlichkeitslücke aufgrund zahlreicher Klimaschutzvorgaben zu schließen, sollen geeignete Instrumentarien, beispielsweise Carbon Contracts for Difference (Klimaverträge, CCfD) geschaffen werden.

Lieferketten

Hinsichtlich der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in Lieferketten sieht der Koalitionsvertrag Folgendes vor:

„Wir unterstützen ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, das kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert (Zeilen 1049, 1050). Wir unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission zum Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten (Zeilen 1052, 1053). Wir werden den nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte im Einklang mit dem Lieferkettengesetz überarbeiten“ (Zeilen 4981, 4982).

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) soll unverändert umgesetzt und gegebenenfalls sogar nachgeschärft werden.

Chemikalienpolitik

SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wollen einen nationalen Plan zum Schutz vor hormonaktiven Substanzen erarbeiten und umsetzen. Zudem will die neue Koalition „unsere Unternehmen sowie Verbraucher und Verbraucherinnen besser vor Importen, die den EU-Standards nicht entsprechen [schützen], indem wir gemeinsam mit den Ländern den Vollzug bei der Kontrolle stärken und Produktrückrufe erleichtern“ (Zeilen 1322 – 1325).

Dieses Ziel soll durch Einwirkung auf die EU-Chemikalienstrategie, konkret durch die Weiterentwicklung der REACH-Verordnung, einen nationalen Plan zum Schutz vor hormonaktiven Substanzen sowie die Stärkung des Human-Biomonitoring durch kontinuierliche Finanzierung erreicht werden. Die entsprechenden Verfahren zur Vorbereitung der entsprechenden Anpassung u.a. der REACH-Verordnung sind dabei auf europäischer Ebene bereits angelaufen. Die Koalition unterstützt zudem ein europäisches Verbot von bewusst beigefügtem Mikroplastik in Kosmetika und Waschmitteln und von flüssigen Polymeren.

Kreislaufwirtschaft

Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft verfolgt die Koalition zwei Wege, um Ziele wie effektiven Klima- und Ressourcenschutz, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, Senkung des primären Rohstoffverbrauchs und geschlossene Stoffkreisläufe zu erreichen.

Zum einen sollen auf EU-Ebene ambitionierte und einheitliche Anforderungen an die Langlebig-, Wiederverwendbar-, Recycelbar- und Reparierbarkeit von Produkten im Dialog mit den Herstellern festgelegt und die erweiterte Herstellerverantwortung auf europäischer Ebene gestärkt werden. Die neue Regierung setzt sich für ein europaweites Ende der Deponierung von Siedlungsabfällen ein und der Export von Abfällen soll europarechtlich nur noch in zertifizierten Recyclinganlagen möglich sein. Angestrebt ist weiterhin ein sog. Level-Playing-Field für Plastik-Rezyklate, um insbesondere die Qualität der Rezyklate für den praktischen Einsatz zu vereinheitlichen.

Zum anderen sollen auf nationaler Ebene digitale Produktpässe und ein verbindliches Recycling-Label eingeführt werden. Die Koalition will die Abfallvermeidung durch gesetzliche Ziele und ökologisch vorteilhafte Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme sowie Branchenvereinbarungen stärken. Es ist geplant, ein Anreizsystem zu etablieren, um bestimmte Elektrogeräte und Lithium-Ionen-Batterien umweltgerecht zu entsorgen und der Kreislaufwirtschaft zuzuführen. Zusätzlich plant die Koalition über ein gesetzlich verankertes Fondsmodell ressourcenschonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign sowie den Rezyklateinsatz zu belohnen. Weiterhin soll das VerpackG dahingehend geändert werden, dass chemisches Recycling als Recyclingoption aufgenommen wird. Schließlich scheint die neue Koalition eine Neuordnung der Abgrenzung zwischen Abfall und Produkt anzustreben, indem qualitätsgesicherte Abfallprodukte aus dem Abfallrecht entlassen werden und einen Produktstatus erlangen sollen.

Arzneimittel und Medizinprodukte

Mit einem geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz ist geplant, insbesondere die effiziente und dezentrale Bevorratung von Arzneimittel- und Medizinprodukten sicherzustellen sowie regelmäßige Ernstfallübungen für die Bewältigung von Gesundheitskrisen einzuführen.

Compliance

Offenbar plant auch die neue Koalition eine Ausweitung der Verantwortlichkeit von Unternehmen für Pflichtverstöße (vgl. die Diskussion zum sog. Verbandssanktionengesetz in der vergangenen Legislaturperiode). Dies soll durch eine Anpassung und Ausweitung der Vorschriften über Unternehmenssanktionen einschließlich der jeweiligen Sanktionshöhe erreicht werden. Zugleich soll die Rechtssicherheit für Unternehmen im Hinblick auf Compliance-Pflichten verbessert und so auch für interne Untersuchungen ein präziser Rechtsrahmen geschaffen werden. Außerdem bekennt sich die Koalition zu einer Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, wobei der Schutz von Whistleblowern erheblich erweitert werden soll.

Verbraucherschutz/ Produktstandards

Schließlich will die Koalition die bestehenden Verbraucherschutzstandards gewährleisten und ausweiten. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag:

„Wir wollen Nachhaltigkeit by design zum Standard bei Produkten machen“ (Z. 3763)

Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes soll zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur) gemacht werden. Hersteller sollen künftig verpflichtet werden, während der üblichen Nutzungszeit Updates bereitzustellen. Zudem ist geplant, eine flexible Gewährleistungsdauer einzuführen, die sich an der vom Hersteller bestimmten jeweiligen Lebensdauer eines Produkts orientieren wird.

Fazit und Ausblick

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Koalitionsvertrag in einigen Teilbereichen erhebliche Änderungen der regulatorischen Voraussetzungen und produktrechtlichen Anforderungen erwarten lässt. In Zusammenspiel mit den extrem ambitionierten Zielen der EU im Bereich des Green Deals steht damit zu erwarten, dass die kommenden Jahre umfassende Veränderungen im gesamten Bereich des nationalen und europäischen Produktrechts mit sich bringen werden. Der Koalitionsvertrag folgt dabei dem schon im Green Deal verankerten Ansatz, wesentliche Zielvorgaben dem Kanon der Verkehrsfähigkeitsanforderungen hinzuzufügen und als Voraussetzung für die Marktteilnahme zu definieren („by design“). Daher sollten alle Unternehmen in den für Sie relevanten Bereichen stets genau verfolgen, welche Entwicklungen sich abzeichnen und gegebenenfalls ihre praktische Erfahrung und Expertise einbringen, und so dazu beitragen, dass gesetzliche Vorhaben praktisch umsetzbar und im Hinblick auf die jeweils zu erreichenden Ziele mehrwertstiftend sind.

Das gesamte Team der Produktkanzlei wird die neuen Entwicklungen genau verfolgen und steht Ihnen jederzeit für Diskussionen und Rückfragen zur Verfügung.