Das ändert sich 2025: Produktsicherheitsrecht
Produktsicherheitsrechtlich wird das Jahr 2025 fraglos vom Vollzug der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) geprägt werden, da dieser Rechtsakt aus dem allgemeinen Produktsicherheitsrecht erst seit dem 13.12.2024 EU-weit gilt. Die GPSR betrifft das gesamte Recht der Verbraucherprodukte (teilweise auch im harmonisierten Bereich) und wird aufgrund des beachtlichen Umfangs der Reform von immenser Bedeutung für den gesamten B2C-Bereich sein und damit zugleich das Verbraucherschutzniveau in der EU steuern.
