Gesetz zur Cyberwiderstandsfähigkeit – EU beginnt öffentliche Konsultation
Bereits letztes Jahr hat die EU angekündigt, ein Gesetz zur Cyberwiderstandsfähigkeit (Cyber Resilience Act – CRA) zu schaffen, da bislang noch kein ausreichender Rechtsrahmen existiert, der spezifische Cybersicherheitsanforderungen für den gesamten Lebenszyklus eines digitalen Produkts verankert. Das Gesetzesvorhaben dient der Stärkung des Verbraucherschutzes und der Wettbewerbsfähigkeit der EU im Bereich der Digitalisierung (von Produkten).