Beschränkung für die Verwendung von Tätowierfarben in Kraft getreten
Bereits mit der Verordnung (EU) 2020/2081 der Kommission vom 14. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) wurde eine umfangreiche Beschränkung für Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent-Make-up eingeführt. Für die Verwendung von entsprechenden Gemischen galt zunächst noch eine Übergangsfrist. Allerdings dürfen nach dem 4. Januar 2022 betroffene Gemische nicht mehr für Tätowierungszwecke verwendet werden.